Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 08.08.2023

Niederschrift
über die 35. Sitzung des Ortsgemeinderates Hasselbach
am Dienstag den 08.08.2023 im Gemeindehaus Hasselbach
Beginn der Sitzung 20.03 Uhr
Ende der Sitzung 21.22 Uhr
An der Sitzung haben teilgenommen:
Ortsbürgermeister Sascha Eisinger
sowie die Ortsgemeinderatsmitglieder Johannes Adamus, Armin Wagner, Christian Schneider,
Carsten Berg, Margitta Gaukler- West, Michael Hoffman
Entschuldigt fehlten:
Unentschuldigt fehlten:
Der Vorsitzende stellte vor Eintritt der Tagesordnung fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der Hinweis auf die Sitzung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde vom 04.08.2023
Zu Gast von der FA. I-Motion (Nature One) Herr Karsten Teine und Herr Heiner Schiemann


Öffentlicher Teil:


1. Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ortsgemeinderates Hasselbach vom 20.06.2023 Zur Niederschrift über die 34. Sitzung vom 20.06.2023 gab es keine Einwände. Damit ist die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ortsgemeinderates Hasselbach vom 20.06.2023 genehmigt


2. Kindergarten
Der Vorsitzende informiert den Rat über den Sachstand Kindergarten.
Die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten Alterkülz und in die Übergangslösung
Külz wird wie folgt geregelt:
• Jedes angemeldete Kind wird in die Kita seines Zuordnungsbezirks aufgenommen
▪ (Kita Alterkülz: gewöhnlicher Aufenthalt in den Gemeinden Alterkülz
Hasselbach und Michelbach)
▪ (KiTa Külzbachtal: gewöhnlicher Aufenthalt in den Gemeinden Külz und
Neuerkirch)
• Soweit noch freie Plätze/Kontingente vorhanden sind, können Kinder auch die KiTa
des jeweils anderen Zuordnungsbezirks besuchen
• Die beiden KiTa-Leitungen entscheiden über die Vergabe der Plätze anhand der
Vergabekriterien (Punkte-System), die vom Jugendamt des Rhein-Hunsrück-Kreises
aufgestellt worden sind.
• Die entstehenden – anfallenden Zusatzkosten, werden anhand „Kinder pro
Gemeinde“, die zurzeit den Kindergarten besuchen, umgelegt.
• In der Interims Lösung der Gemeinden Külz Neuerkirch sind noch keine Möbel
geliefert worden.
Es wurde kein Beschluss gefasst.


3. Nature One
Der Vorsitzende begrüßte die Gäste Herr Karsten Teine und Herr Heiner Schiemann und erteilte Ihnen das Wort: Herr Karsten Teine und Herr Heiner Schiemann erläuterten die wetterbedingten Schwierigkeiten bei der Anreise zur Natur One, wodurch es zu langen Staus mit ihren Begleiterscheinungen kam. Anschließend erörterten die Zuhörer die Missstände der Veranstaltung aus ihrer Sicht.
Es wurde kein Beschluss gefasst.


4. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Gemeindehaus"
4.1 Vorstellung der Planung
4.2 Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
4.3 Beschlussfassung über die Beteiligung der benachbarten Gemeinden (§ 2Abs. 2 BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Festplatz hinter dem Gemeindehaus soll zum Baugebiet zugefügt werden, damit der
Festplatz beim Neubau des Gemeindehauses bebaut werden kann. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst.
Beschlussvorschlag zur Sitzung des Ortsgemeinderates Hasselbach:
4. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Gemeindehaus“
4.1 Vorstellung der Planung
Die Ortsgemeinde Hasselbach plant die Änderung des Bebauungsplanes „Am
Gemeindehaus“ in folgenden Punkten:
- Änderung / Verkleinerung des Geltungsbereiches.
4.2 Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Am Gemeindehaus“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke
Flur 2, Flurstück Nr. 73 teilweise
Flur 3, Flurstücke Nr. 5/12, 5/13, 5/14 teilweise, 6/7, 7/3, 7/6, 7/12, 7/12, 7/13,
7/14, 7/15, 7/16, 7/17, 7/18, 7/19, 7/20, 7/21, 8/4, 9/2 teilweise, 72/6 teil-
weise, 77 teilweise
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschlussvorschlag
4.3 Beschlussfassung über die Beteiligung der benachbarten Gemeinden (§ 2
Abs. 2 BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf den benachbarten
Gemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugänglich
zu machen und offen zu legen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung am
Hochwasserschutzkonzept in der Verbandsgemeinde Kastellaun
In der VG Kastellaun soll für alle Gemeinden ein Konzept für Hochwasserschutz erstellt werden. Es ist wichtig, dass das Thema flächendeckend angegangen wird. Hochwasserschutz endet nicht an der Gemeindegrenze. Es wird wie folgt ablaufen. Die VG Kastellaun wird in 3 Teilgebiete einteilen und somit 3 Konzepte in Auftrag geben. Jedes Konzept wir ca. 100.000 bis 150.000 Euro kosten. Diese werden mit 90% gefördert und der Restbetrag muss auf die Gemeinden, die in diesem Konzept beteiligt sind, verteilt werden. Diese sollten sich pro Gemeinde um die 2.000.- bewegen. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst.
Beschlussvorschlag: Die Ortsgemeinde Hasselbach beschließt die Beteiligung an der Erstellung eines Hochwasserschutz Konzeptes, und beauftragt die VG Kastellaun mit der Durchführung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2.000,- Euro.
Ergebnis: Einstimmig.


6. Annahme von Zuwendungen nach §94 Abs. 3 GemO
Name des Spenders: Bernd Findeisen 56288 Hasselbach
Empfänger: Ortsgemeinde Hasselbach
Spendenzweck: Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder
Spendenbetrag: 100,00 € Projekt: Streuobstwiese Hasselbach
Aufgrund der Mitteilung des Herrn Sascha Eisinger vom 13.02.2023 ist bei der
Einwerbung/Entgegennahme nachfolgender Zuwendung keine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten:
Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat Hasselbach ist mit der Annahme der Zuwendung einverstanden.
Ergebnis: Einstimmig


7. Mitteilungen und Anfragen.
Der Vorsitzende befindet sich vom 12.08. bis 26.08.2023 in Urlaub.
Es sollen für den Winterdienst, Angebote für ein Schneeschild und Ketten für den Alten Rasenmäher eingeholt werden. Alternativ kann eine Anfrage über Kosten beim Maschinenring für Leistung Winterdienst eingeholt werden.

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